Schulprogramm
Was ist ein Schulprogramm?
Ein Schulprogramm beinhaltet alle in einem bestimmten Zeitraum geltenden Grundsätze und Ziele einer Schule.
Darin sind Dinge wie Häufigkeit der Klassen- und Kursfahrten, Stundenplangestaltung, Organisation der außerschulischen Aktivitäten, Förderung bestimmter Vorhaben, Finanzierung der schulischen Besonderheiten etc. festgelegt, soweit sie nicht gegen die Richtlinien des Hessischen Schulgesetztes verstoßen.
Das Schulprogramm kann diese Dinge in groben Zügen festlegen oder aber die Organisation der gesamten Schule bis ins Detail regeln.
Am Schulprogramm arbeiten alle drei Gruppen der Schule mit, das Lehrerkollegium, die Eltern und die Schülerschaft. Die einzelnen Aspekte des Schulprogramms sind detaillierte Ausformulierungen einzelner Aufgaben oder Aktivitäten. Sie werden von der Schulkonferenz verabschiedet und in regelmäßen Zeitabständen einer internen Überprüfung unterzogen, also evaluiert.
Die Arbeit am Schulprogramm ist auf Kontinuität angelegt und nie abgeschlossen.
Elternarbeit am Schulprogramm des LGG
Am LGG hatte sich aus dem Schulelternbeirat heraus 1998 eine Programmgruppe der Eltern gebildet, die sich in mehreren abendlichen Arbeitstreffen mit der Formulierung von Schulprogrammpunkten aus Sicht der Eltern befasst haben.
Die Fortschreibung des Schulprogramms 2006/07 wurde durch Arbeitsgruppen aus Lehrkräften, Elternvertretern und Schülern vorbereitet, in mehreren Schritten in der Gesamt- und in der Schulkonferenz diskutiert und schließlich am 30. Oktober 2007 von der Schulkonferenz verabschiedet. Nach einer vom Staatlichen Schulamt angeregten Überarbeitung der Textfassung wurde das Schulprogramm am 26. November 2008 genehmigt.
Zur Elternarbeit wurde folgende Punkte diskutiert und formuliert (Auszug aus dem aktuellen Schulprogramm):
2.4.4 Elternarbeit
2.4.4.1 Aufnahme neuer Eltern
Bezug zur Schulkonzeption: Punkt 2, Abs. 1; Punkt 4, Abs.1.
Beschreibung des Vorhabens/Erläuterungen:
Der Schulelternbeirat will die neuen Eltern im LGG willkommen heißen und sie für die partnerschaftliche Elternarbeit im LGG motivieren. Hierzu begrüßt der Vorstand, vertreten durch eines seiner Mitglieder, die neuen Kinder und ihre Eltern am Tag der Einschulung. Er nimmt außerdem gemeinsam mit einem Mitglied der Schulleitung am ersten Klassenelternabend teil.
Mit den neu gewählten Klassenelternbeiräten der 5. Klassen trifft sich der Vorstand zu einem informellen Informationsaustausch, in dem er über konkrete Arbeiten und Anliegen informiert und die ersten Eindrücke und Erwartungen der neuen Eltern sammelt. Neue Elternbeiräte höherer Klassen werden zu diesem Treffen ebenfalls eingeladen.
Bei den Vorstandswahlen sollte im Sinne einer lang anhaltenden Kontinuität mindestens ein Mitglied gewählt werden, das eine der unteren Klassen vertritt.
2.4.4.2 Klassenelternabende
Bezug zur Schulkonzeption: Punkt 2, Abs. 2; Punkt 3, Abs. 2; Punkt 4, Abs. 2
Beschreibung des Projekts:
Elternabende sollen dem Dialog der Eltern untereinander sowie zwischen Eltern und Lehrkräften dienen und das gegenseitige Verständnis im Interesse des Lernerfolgs und der positiven Atmosphäre für die Kinder und Heranwachsenden fördern. Sie werden von den Klassenelternbeiräten in Zusammenarbeit mit den eingeladenen
Lehrkräften gut vorbereitet und freundlich gestaltet, damit einerseits ein Höchstmaß an Informationsaustausch und andererseits eine offene, angstfreie Kommunikation auch über heikle Themen möglich ist. Eltern sollen keine negativen Wirkungen auf ihre Kinder im Unterricht befürchten müssen, wenn sie sich ehrlich äußern, und Lehrkräfte sollen keine
Angst haben, von den versammelten Eltern kollektiv abqualifiziert zu werden. Elternabende sollen möglichst themenzentriert veranstaltet werden, etwa zu speziellen Fördermöglichkeiten, zu den Lehrplänen, zu pädagogischen Konzepten, zu Art und Umfang von Hausaufgaben, zur Atmosphäre in der Klasse. Die in Elternabenden geäußerten Meinungen sollen nur in anonymisierter oder allgemeiner Form weitergegeben werden.
Durchführung und Koordination:
Die Klassenelternbeirätin/der Klassenelternbeirat stimmt sich mit der Klassenleitung und bei Bedarf mit weiteren Lehrkräften wegen des Termins, der Tagesordnung und der Durchführung ab. Die Einladung ist nach Möglichkeit mit einem Verteiler zu versehen. Es sind auch alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte über den Termin zu informieren, um diesen die Möglichkeit zu geben von sich aus teilzunehmen. Nach Möglichkeit ist zur besseren Kommunikation ein offener Stuhlkreis zu bilden.
2.4.4.3 Elternbrief
Bezug zur Schulkonzeption: Punkt 4, Abs. 2
Beschreibung des Projekts:
Die Eltern werden regelmäßig über schulische Ereignisse und Entwicklungen in einem Elternbrief unterrichtet. Der Elternbrief wird von der Schulleitung herausgegeben und erscheint in der Regel vor den Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die Eltern nutzen den Elternbrief, um über die Elternarbeit in der Schule sowie die Arbeit des Stadtelternbeirats, über Veranstaltungen für Eltern und zur Bekanntgabe anderer, für Eltern des LGG, wichtiger Sachverhalte zu informieren. Hierzu ist eine enge terminliche und inhaltliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit der
Schulleitung als Herausgeberin des Elternbriefs erforderlich. Zur Veröffentlichung der Texte auf der Website des LGG werden sie nach Möglichkeit zusätzlich mit aussagekräftigen Links angereichert. Der Elternbrief wird in Pdf-Form auf der Homepage der Schule den Eltern auch online zugänglich gemacht.
Durchführung und Koordination:
Der Vorsitzende/ Vorsitzender des Schulelternbeirats hält den Kontakt zur Schulleitung und ist verantwortlich für die Erstellung des Elternparts.
2.4.4.4 Mitwirkung in Fachkonferenzen
Bezug zur Schulkonzeption: Punkt 3
Beschreibung des Projekts:
Die Eltern nehmen ihre Mitwirkung in den Fachkonferenzen des LGG ernst. Sie wählen aus dem Kreis der Eltern pro Fachkonferenz mindestens zwei Personen. Diese versuchen die Termine trotz beruflicher und privater Verpflichtungen wahrzunehmen. Dazu ist es erforderlich, dass sie einerseits die Einladungen zuverlässig und möglichst frühzeitig erhalten,
andererseits aber auch rechtzeitig über Terminänderungen unterrichtet werden. Zur Berichterstattung in den Gremien der Eltern und um Missverständnisse zu vermeiden, sollen die von den Lehrkräften gefertigten Protokolle der achkonferenzen auch den Eltern zur Verfügung gestellt werden. Die Elternvertreter tragen für sie relevante Ergebnisse unter Wahrung des Konferenzgeheimnisses in den SEB weiter.
Durchführung und Koordination:
Der Vorstand des Schulelternbeirats führt die Liste der Elternvertreterinnen und -vertreter, er aktualisiert diese jeweils zu Beginn eines Schuljahres und gibt sie dann an die Schulleitung weiter. Die Sprecherin/der Sprecher der Fachkonferenzen gibt die Termine und Tagesordnung der Fachkonferenzen an die jeweiligen Elternvertreter bekannt. Die Vertreterinnen und Vertreter erhalten das Protokoll der Fachkonferenz.
2.4.4.5 Nachhilfe
Bezug zur Schulkonzeption: Punkt 3, Abs. 2
Beschreibung des Vorhabens/Erläuterungen:
Ziel der Schulgemeinde ist es, dass der Unterricht so stattfindet, dass nur in begründeten Einzelfällen zusätzlicher Nachhilfeunterricht erforderlich wird. Der Schulelternbeirat stellt interessierten Eltern einen Fragebogen zur Erhebung der Unterstützungs- und Nachhilfesituation zur Verfügung. Dieser Fragebogen kann als Diskussionsgrundlage innerhalb der Klasse dienen, um ein besseres Bild zur Unterrichts- und Lernsituation in einzelnen Fächern zu erhalten. Die Ergebnisse in den einzelnen Klassen werden dem Vorstand des Schulelternbeirats zugeleitet, welcher eine Gesamtauswertung vornimmt. Die Ergebnisse werden im Schulelternbeirat und in den einzelnen Fachkonferenzen sowie mit der Schulleitung erörtert, um bei Bedarf in gemeinsamer Abstimmung Änderungen herbeizuführen.
Maßnahmen und Koordination:
Die Erhebung der Nachhilfesituation sollte im Rahmen eines Elternabends erfolgen. Der Erhebungsbogen wird den Eltern als Download zur Verfügung gestellt. Die Auswertung erfolgt klassenweise. Diese werden dann dem Vorstand des Schulelternbeirates zugeleitet, um eine Gesamtdarstellung zu ermöglichen.
2.4.4.6 Evaluation der Elternarbeit
Die Evaluation der Schulprogrammaspekte 2.1.4.1 bis 2.1.4.5 erfolgt im Rahmen der
Schulelternbeiratssitzungen. Die Klassenelternbeiräte werden aufgefordert die Schulprogrammaspekte
der Eltern im Rahmen eines Elternabends vorzustellen und bei Bedarf zu
diskutieren. Anregungen aus der Klassenelternschaft werden im Rahmen einer Schulelternbeiratsitzung
eingebracht und besprochen. Erforderliche Änderungen an Schulprogrammaspekten
nach Abstimmung werden dann eingearbeitet.
Letzte Änderung: 16. Juli 2009 - Katalin Saary