Merkblatt "Elternabend"
Elternabend |
Formale Aufgaben |
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Der gewählte Elternbeirat und sein Stellvertreter bereiten den Elternabend gemeinsam vor. Sie vertreten die Eltern der jeweiligen Klasse. Sie nehmen regelmäßig an den Schulelternbeiratssitzungen teil. Sie laden zum Elternabend ein, der je nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr stattfindet. Dieser Termin wird mit dem Klassenlehrer gemeinsam festgelegt. Die Einladung sollte spätestens 14 Tage vorher erfolgen. (Eine Einladungsfrist von 10 Tagen ist nur für Wahlelternabende vorgeschrieben.) Die Elternbeiräte haben darauf zu achten, dass die für ihre Klasse wichtigen Informationen aus dem Schulelternbeirat (SEB) weiter gegeben werden und umgekehrt. Die Einladung zu den Elternabenden wird mit einem Verteiler versehen, der die Namen aller Schüler/ Eltern und die Namen aller in der Klasse unterrichtenden Lehrer beinhaltet. So hat jeder die Chance sich evtl. zu einem der vorgesehenen Themen zu äußern. Es ist darauf zu achten, dass Einladungen/Informationen bei getrennt lebenden Eltern an beide Elternteile weitergegeben werden, soweit ein gemeinsames Sorgerecht besteht. (Anm.: mit Schulleitung/Klassenlehrer abzuklären) Die Tagesordnung legen die Elternbeiräte gemeinsam fest. Am Elternabend sollten die Elternbeiräte die Erlaubnis der Eltern einholen, eine Klassenliste mit Telefonnummern zu veröffentlichen (Achtung, Datenschutz!). Eine Telefonkette ermöglicht einen schnellen Rundruf. |
Gestaltung |
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Falls die Eltern es wünschen, können sie - "aus besonderen Gründen" sagt das Schulgesetz - auch unter sich bleiben. Auch dann ist die Schule verpflichtet ihnen Räume zur Verfügung zu stellen. Neben Sachinformationen bieten Elternabende Raum für persönliche Fragen, Meinungs- und Gedankenaustausch. Vertraulichkeit ist daher oberstes Prinzip. Es empfiehlt sich eine Art Schweigepflicht zu vereinbaren. Zur Stärkung der Klassen- und Elterngemeinschaft empfiehlt es sich, den Kontakt zu den Klassensprechern zu halten. Ebenso ist der Kontakt zu den Fachlehrern zu pflegen. |
Inhalte |
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Im Einvernehmen mit den Eltern kann der Elternbeirat auch andere Personen einladen. Jahrgangsübergreifende, thematische Elternabende könnten gemeinsam von den entsprechenden Vertretern geplant werden, und externe Referenten eingeladen werden. Der SEB beginnt mit der Erstellung einer Sammlung von Unterlagen über gelungene Elternabende, um Elternbeiräten Ideen und Anregungen zu geben. (Ansprechpartnerin: Frau Stubenrauch) |